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Informationen für Schweizer Unternehmen

Lieferung von SANITOBI Produkten in die Schweiz

SANITOBI liefert Waren ausschließlich an Adressen innerhalb der Europäischen Union. Schweizer Unternehmen können eine Bestellung an eine Lieferadresse in der EU – zum Beispiel in Deutschland – senden lassen und die Ware anschließend selbst in die Schweiz ausführen.

Bitte kontaktieren Sie uns vor der Bestellung. Damit eine spätere Umsatzsteuerkorrektur geprüft werden kann, müssen Rechnungsdaten, EU-Lieferadresse und geplanter Export bereits vorab eindeutig festgelegt sein.

So funktioniert die Bestellung

1

Bestellung abstimmen

Teilen Sie uns vor dem Kauf die vollständigen Daten Ihres Schweizer Unternehmens sowie die Lieferadresse innerhalb der EU mit.

2

Lieferung innerhalb der EU

Wir versenden die Ware an die vereinbarte EU-Adresse, beispielsweise nach Deutschland. Die Rechnung wird zunächst mit der für die Lieferung geltenden Umsatzsteuer ausgestellt.

3

Ausfuhr in die Schweiz

Der Käufer organisiert und bezahlt die Weiterbeförderung, die Ausfuhranmeldung aus der EU sowie die Einfuhrabfertigung in der Schweiz.

4

Nachweis und mögliche Erstattung

Nach Erhalt eines ausreichenden amtlichen Ausfuhrnachweises prüfen wir die Voraussetzungen. Sind diese erfüllt, erstellen wir eine Rechnungskorrektur und erstatten die in der Rechnung ausgewiesene EU-Umsatzsteuer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Nachweis muss den tatsächlichen Ausgang der Ware aus dem Zollgebiet der EU eindeutig und nachvollziehbar bestätigen. In der Regel benötigen wir insbesondere:

  • den amtlichen Ausgangsvermerk beziehungsweise einen gleichwertigen zollamtlichen Ausfuhrnachweis mit MRN,
  • eine eindeutige Zuordnung zur SANITOBI Rechnung und zu den ausgeführten Produkten,
  • Angaben zum Schweizer Empfänger und zum Bestimmungsort in der Schweiz,
  • auf Anfrage weitere Transport-, Ausfuhr- oder Einfuhrunterlagen.
Wichtig: Eine Schweizer Einfuhrveranlagung oder ein Zahlungsbeleg allein ist nicht in jedem Fall ein ausreichender Nachweis für die Steuerbefreiung der ursprünglichen Lieferung. Die Erstattung erfolgt deshalb erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und ist nicht automatisch garantiert. Eine bloße spätere Verbringung der Ware nach einem längeren Aufenthalt oder einer Nutzung in der EU kann für eine Umsatzsteuerkorrektur unzureichend sein.

Zoll und Einfuhr in die Schweiz

Verantwortung des Käufers

Der Schweizer Käufer ist für die Organisation der Ausfuhr aus der EU, den Transport ab der vereinbarten EU-Lieferadresse, die Schweizer Einfuhranmeldung sowie alle damit verbundenen Formalitäten und Kosten verantwortlich.

Schweizer Abgaben

Die Erstattung der auf der SANITOBI Rechnung ausgewiesenen EU-Umsatzsteuer befreit nicht von der Schweizer Einfuhrmehrwertsteuer, möglichen Zollabgaben oder Gebühren des Transport- beziehungsweise Zolldienstleisters.

Service und Garantie

Unser Service- und Ersatzteilversand wird ausschließlich innerhalb der Europäischen Union abgewickelt. Für die gesamte Dauer der Nutzung und einer möglichen Garantieabwicklung muss der Kunde daher Zugang zu einer geeigneten Adresse in der EU haben.

  • Ersatzteile und Austauschkomponenten senden wir ausschließlich an eine vereinbarte Adresse innerhalb der EU, zum Beispiel in Deutschland.
  • Falls eine Prüfung oder Reparatur des Produkts erforderlich ist, muss das Produkt an die von SANITOBI angegebene Serviceadresse innerhalb der EU übergeben beziehungsweise versendet werden.
  • Den Transport zwischen der Schweiz und der EU-Adresse sowie die dafür erforderlichen Zollformalitäten organisiert der Kunde.
  • Bitte senden Sie keine Ware ohne vorherige Abstimmung mit unserem Service zurück.
Die Einzelheiten einer Garantieabwicklung richten sich nach den für das Produkt geltenden Garantiebedingungen und den zwingenden gesetzlichen Rechten. Diese Informationsseite erweitert die Garantie nicht und ersetzt keine individuelle Servicefreigabe.

Sie möchten aus der Schweiz bestellen?

Kontaktieren Sie uns bitte vor der Bestellung. Wir prüfen den geplanten Liefer- und Ausfuhrweg und teilen Ihnen mit, welche Angaben und Unterlagen erforderlich sind.

contact@sanitobi.com

Stand: September 2026. Steuerliche und zollrechtliche Anforderungen können sich ändern. Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Vorschriften und die Prüfung des konkreten Vorgangs.